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AGB

1) Geltungsbereich: 

 

1.1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen, die von unserem Unternehmen (rawEDIT KLG/ EmotionFilms) erbracht werden. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber sie aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.

 

1.2) Entgegenstehende, von den Geschäftsbedingungen von rawEDIT KLG/ EmotionFilms abweichende, Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt rawEDIT KLG/ EmotionFilms grundsätzlich nicht an, es sei denn, die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wurden explizit schriftlich anerkannt. Andernfalls haben die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Der Auftraggeber bestätigt mit der Abnahme der Leistung von rawEDIT KLG/ EmotionFilms die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu diesem Vertrag sind schriftlich niederzulegen; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Die Außendienstmitarbeiter von rawEDIT KLG/ EmotionFilms sind nicht befugt, diese Schriftform mündlich aufzuheben, Änderungen werden daher erst wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden.

 

 

 

2) Angebot und Vertragsabschluss: 

 

2.1) Die auf der Website des Unternehmens oder in anderen Werbematerialien enthaltenen 

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 

Maßgeblich für die Leistungserbringung ist das von rawEDIT KLG/ EmotionFilms erstellte Angebot. Abbildungen und Beschreibungen etc. in Prospekten, im Internet und sonstigen Beschreibungen dienen lediglich der Illustration und sind nur „Näherungsangaben“. Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.

2.2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch die Erbringung der Dienstleistung zustande.

 

 

3) Preise und Zahlungsbedingungen: 

 

3.1) Die Preise gelten ohne gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben. Alle Preise verstehen sich netto und ohne Anreisekosten. Die Währung für Geschäfte in Deutschland beträgt Euro, für Geschäfte in der Schweiz beträgt die Währung Schweizer Franken. 

 

3.2) Maßgebend für die Rechnungsstellung ist das von rawEDIT KLG/ EmotionFilms erstellte Angebot. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, durch unterlassene Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von rawEDIT KLG/ EmotionFilms in Rechnung gestellt.

3.3) Die Anreisekosten werden gesondert berechnet und durch eine Kilometerpauschale in Höhe von 40 Ct./ Rp. je km individuell festgelegt. Abreiseort ist hierbei Kreuzlingen (Schweiz).

 

3.4) Mautgebühren sowie Parkgebühren die anfallen, sind ebenfalls durch den Kunden zu tragen.

 

3.5) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist werden Mahnungen mit je exponentiell 3% Rechnungsaufschlag im Abstand einer Woche gestellt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere berechtigt der Zahlungsverzug rawEDIT KLG/ EmotionFilms vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern. 

3.6) Sofern der Auftraggeber der Auffassung ist, seinerseits Ansprüche gegenüber rawEDIT KLG/ EmotionFilms  geltend machen zu wollen, so kann er nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von rawEDIT KLG/ EmotionFilms anerkannt sind.

 

3.7)  rawEDIT KLG/ EmotionFilms ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. rawEDIT KLG/ EmotionFilms kann ferner zu jeder Zeit Vorschuss- oder Abschlagszahlungen auf geleistete oder beauftragte Leistungen verlangen. Diese sind mangels anderweitiger Vereinbarung grundsätzlich wie folgt zu vergüten:
(1) 30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung;
(2) 30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn;
(3) 30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn; 

(4) 10% des Preises nach Erhalt der Endabrechnung. 

 

3.8) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist rawEDIT KLG/ EmotionFilms wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt. 

 

 

4.) Leistungen und Verpflichtungen des Unternehmens: 

 

4.1) rawEDIT, oder durch diese beauftragte, dritte Personen, verpflichten sich, die vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. 

 

4.2) Die Verpflichtungen von rawEDIT KLG/ EmotionFilms beziehen sich ausschließlich auf die vereinbarten Leistungen und entbinden den Kunden nicht von seinen eigenen Pflichten, z.B. im Rahmen der Koordination von Veranstaltungen.

 

4.3) rawEDIT KLG/ EmotionFilms kann sich zur Vertragserfüllung Subunternehmern bedienen.

 

4.4) Höhere Gewalt oder bei rawEDIT KLG/ EmotionFilms oder ihren Lieferanten oder Subunternehmern eintretende Verhinderungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderungen, Krankheit, Seuchen, Pandemie etc., die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen, verändern die von rawEDIT KLG/ EmotionFilms genannten Leistungszeiten um die Dauer der durch diese Umstände bedingte Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem für den Auftraggeber unzumutbaren Leistungsaufschub, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.5) Bestellt der Auftraggeber nach Erteilung des Angebots geänderte oder weitergehende Leistungen, hat er für den Fall der Annahme dieser Vertragsänderungen durch rawEDIT KLG/ EmotionFilms die entstehenden Kosten zu erstatten und eine angemessene Vergütung zu zahlen.

 

4.6) Ein voller Tagessatz wird bei Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden berechnet. Bei einer längeren Arbeitszeit werden folgende Prozentsätze, des Tagessatzes, auf den Tagessatz drauf berechnet:
(1) 10% bei angebrochener 11. Stunde

(2) 30% bei angebrochener 12. Stunde

(3) 50% bei angebrochener 13. Stunde

(4) 100% bei angebrochener 14. Stunde 

(5) 150% bei angebrochener 15. Stunde 

(6) 200% bei angebrochener 16. Stunde

 

4.7) rawEDIT KLG/ EmotionFilms, sowie deren Mitarbeiter oder Subunternehmer, sind nicht verpflichtet, nach mündlicher Absprache und ohne Vereinbarung entsprechenden Ausgleich, über 16 Stunden Arbeitszeit an einem Tag zu leisten.

 

 

5.) Verpflichtungen des Kunden: 

 

5.1) Der Beginn der von rawEDIT KLG/ EmotionFilms angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, Werbemitteln, sonstigen Informationen sowie Anweisungen des Auftraggebers an rawEDIT KLG/ EmotionFilms, soweit diese zur Erreichung des Auftrags und der Einhaltung etwaiger Fristen zweckdienlich und erforderlich sind.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch seine Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.

 

5.2) Ab einer Arbeitszeit von 6h ist Verpflegung, sowie eine Pause von 30 min. obligatorisch.

Bei wegfallen der Verpflegung wird eine entsprechende Pauschale in Höhe von x berechnet.

 

5.3) Für behördlich auferlegte Maßnahmen, z.B. die Bereitstellung und Einhaltung von Hygienekonzepten, ist der Auftraggeber verantwortlich. rawEDIT KLG/ EmotionFilms übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. 

 

5.4) Alle anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren und weitere Auslagen und Gebühren trägt der Auftraggeber.

 

5.5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO) einzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen zu ermitteln und einzuhalten, sofern dies nicht in den Leistungen von rawEDIT KLG/ EmotionFilms laut Angebot enthalten ist. Sämtliche diesbezüglichen Genehmigungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten einzuholen und rawEDIT KLG/ EmotionFilms über alle Bedingungen rechtzeitig zu informieren.

 

5.6) Der Auftraggeber hat für die gesamte Dauer der Veranstaltung die Einhaltung ordnungsrechtlicher Normen in und vor den Veranstaltungsräumen zu gewährleisten. Insbesondere sind dies feuerpolizeiliche Anforderungen für Dekoration etc. sowie die Einhaltung von Lärmobergrenzen. Für durch Missachtung dieser Normen entstehende Schäden haftet der Auftraggeber.

 

5.7) Der Auftraggeber hat während der Veranstaltung anwesend und für rawEDIT KLG/ EmotionFilms erreichbar zu sein. Ist der Auftraggeber während der Veranstaltung nicht anwesend, hat er rawEDIT KLG/ EmotionFilms gegenüber einen bei der Veranstaltung anwesenden Verantwortlichen zu benennen. 

 

5.8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen anzunehmen, Subunternehmern die vereinbarten Gegenstände zur Verfügung zu stellen, den Zugang zu den Veranstaltungsräumlichkeiten zu gewähren, sowie für die Ausübung der Tätigkeit durch die Subunternehmer die geltenden Sicherheitsvorschriften des Arbeitsschutzes zu stellen und zu beachten. 

 

5.9) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter, Subunternehmer oder Dienstnehmer von rawEDIT KLG/ EmotionFilms für die Dauer von zwei Jahren nicht unmittelbar oder mittelbar abzuwerben, einzustellen, in ein Dienstverhältnis zu nehmen oder sonst zu beschäftigen. Bei jeglicher Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber verpflichtet, in jedem Einzelfall eine Vertragsstrafe von 5.000,00 EUR zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch rawEDIT KLG/ EmotionFilms bleibt vorbehalten.

 

 

6.) Bereitstellungen des Auftraggebers 

 

6.1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, rawEDIT KLG/ EmotionFilms rechtzeitig die für das Event erforderlichen Informationen und Materialien zu liefern (z. B. Zugänge zu Einsatzorten, vereinbarte Ausrüstung des Auftraggebers, generelle oder konkrete Handlungsanweisungen sowie sonstige vereinbarte Beistellungen des Auftraggebers). 

 

6.2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zu übergeben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Veranstaltung des Events erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages. 

 

6.3) Sofern der Auftraggeber rawEDIT KLG/ EmotionFilms körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, rawEDIT KLG/ EmotionFilms auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung. 

 

6.4) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass rawEDIT KLG/ EmotionFilms die Leistung für den Auftraggeber mit dessen Name und Logo als Referenz benennen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, wenn er an dem Widerruf ein berechtigtes Interesse hat.

 

 

 

7.) Annahmeverzug und Haftung

 

7.1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste von rawEDIT KLG/ EmotionFilms in Verzug, ist er dennoch uneingeschränkt zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. rawEDIT KLG/ EmotionFilms muss sich jedoch anrechnen lassen, was rawEDIT KLG/ EmotionFilms an Aufwendungen erspart hat sowie dasjenige, was rawEDIT KLG/ EmotionFilms durch anderweitige Verwertung ihrer Arbeitskraft erwirbt. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass rawEDIT KLG/ EmotionFilms projektbezogen arbeitet und mehrere Projekte nur im Rahmen der Kapazitäten wahrnimmt. 

 

7.2) Sollten Informationen, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Zugänge, Schlüssel oder Handlungsanweisungen nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist rawEDIT KLG/ EmotionFilms berechtigt, mit der Leistung nach § 4 nicht zu beginnen. Vom Auftraggeber zu vertretenden Wartezeiten von rawEDIT KLG/ EmotionFilms, ihrer Mitarbeiter und Subunternehmer werden wie Arbeitszeiten vergütet, wenn eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich war. 

 

7.3) Soweit der Auftraggeber seine Informations- und Mitwirkungspflichten verletzt, ist er verpflichtet, daraus resultierende Mehrkosten zu tragen. rawEDIT KLG/ EmotionFilms haftet nicht für Schäden, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder auf die Überlieferung falscher oder unvollständiger Informationen zurückzuführen sind.

 

7.4) Wir haften nur für Schäden, die von uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

 

7.5) Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann rawEDIT KLG/ EmotionFilms eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann rawEDIT KLG/ EmotionFilms auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

 

8.) Rücktritt und Kündigung: 

 

8.1) Rücktritt durch den Kunden: Bei einem Rückritt des Kunden, von vor 14 Tagen des vereinbarten Termins, werden 35% der vereinbarten Vergütung fällig. Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 50% der vereinbarten Vergütung fällig. Bei einem Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 80% der vereinbarten Vergütung fällig. Bei einem Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 90% der vereinbarten Vergütung fällig.

 

8.2) Kündigung durch den Kunden: Der Kunde kann jederzeit schriftlich von der Buchung zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

8.3) Rücktritt durch rawEDIT KLG/ EmotionFilms: Wir behalten uns das Recht vor, aus wichtigen Gründen von der Buchung zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge in voller Höhe erstattet. Wichtige Gründe sind z.B. höhere Gewalt, Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die die Erfüllung der Leistung unmöglich machen. In diesem Fall bemüht sich rawEDIT KLG/ EmotionFilms für entsprechenden Ersatz zu sorgen, der Auftraggeber kann hieraus jedoch keinen Anspruch ableiten.

 

8.4) Kündigung durch rawEDIT KLG/ EmotionFilms: Wir behalten uns das Recht vor, aus wichtigen Gründen von der Buchung zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge in voller Höhe erstattet. Wichtige Gründe sind z.B. grobe Vertragsverletzungen durch den Kunden oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die die Erfüllung der Leistung unmöglich machen.

 

 

 

9.) Eigentum, Nutzungs- und Urheberrecht: 

 

9.1) Der Kunde räumt rawEDIT KLG/ EmotionFilms das Recht ein, die von rawEDIT KLG/ EmotionFilms, in Auftrag, erstellten Fotos und Videos für eigene Zwecke zu nutzen, z.B. zur Veröffentlichung in unserem Portfolio oder zur Werbung für unsere Leistungen.

 

9.2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotographien, Videos, Graphiken, Texten und sonstigen Unterlagen behält sich rawEDIT KLG/ EmotionFilms sämtliche Eigentums‐ und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen Zustimmung von rawEDIT KLG/ EmotionFilms. Nutzt der Auftraggeber ohne Zustimmung Unterlagen, an denen rawEDIT KLG/ EmotionFilms das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber rawEDIT KLG/ EmotionFilms Unterlassung und zum Schadensersatz sowie zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet.

 

9.3) Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. rawEDIT KLG/ EmotionFilms ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Insoweit ist der Auftraggeber verpflichtet, rawEDIT KLG/ EmotionFilms von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten. 

 

9.4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorgestellten Konzepte ohne Beauftragung des Anbieters für eigene oder fremde Zwecke - gleichgültig in welcher Form - zu nutzen oder nutzbar zu machen. Sämtliche Leistungen des Anbieters (z.B. Konzepte für Veranstaltungen, im ganzen oder Teile daraus, insbesondere deren konkrete inhaltliche Ausgestaltung) bleiben Eigentum des Anbieters.

Sämtliche Leistungen des Anbieters (z.B. Konzepte für Veranstaltungen, im ganzen oder Teile daraus) bleiben Eigentum desselbigen.

 

9.5) Der Kunde erwirbt durch Zahlung der vollen vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich eingeschränkte, einmalige Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck.

 

9.6) Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Anbieter darf der Kunde die Leistungen von rawEDIT KLG/ EmotionFilms KLG/ EmotionFilms ausschließlich im Auftragsland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

 

9.7) Änderungen von Leistungen des Anbieters durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

 

9.8) Eine Nutzung von Leistungen des Anbieters, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, bedarf der schriftlichen Zustimmung von rawEDIT KLG/ EmotionFilms. Die schriftliche Zustimmung des Anbieters ist unabhängig davon einzuholen, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht.

 

9.9) Für eine über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Leistung wird eine zusätzliche Vergütung fällig. Sofern für eine über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Leistung urheberrechtlicher Schutz besteht, wird zusätzlich zu der zusätzlichen Vergütung für den Anbieter eine Vergütung für den Urheber fällig.

Bei Weitergabe der, von rawEDIT KLG/ EmotionFilms erstellten, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotographien, Videos, Graphiken, Texten und sonstigen Unterlagen muss der Kunde gewährleisten, dass rawEDITKLG/ EmotionFilms von dritten oder sich selber sichtbar und eindeutig markiert oder benannt ist.

 

10.) Gefährdung der Leistung/Insolvenz

 

10.1) Wird nach Abschluss des Vertrages für rawEDIT KLG/ EmotionFilms erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist rawEDIT KLG/ EmotionFilms berechtigt, die Erbringung von Vorleistungen aus diesem Vertrag zu verweigern bis die entsprechende Gegenleistung von dem Auftraggeber bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet wurde. 

 

10.2) rawEDIT KLG/ EmotionFilms ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung die Erbringung der entsprechenden Gegenleistung oder die Leistung der Sicherheit unterlässt. 

 

10.3) Ist der Auftraggeber zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröffnet, ist rawEDIT KLG/ EmotionFilms ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen. 

 

10.4) Kündigt rawEDIT KLG/ EmotionFilms oder tritt nach Absatz 2 oder 3 vom Vertrag zurück, kann rawEDIT KLG/ EmotionFilms von dem Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung einen Aufwendungsersatz fordern.

 

10.5) Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl rawEDIT KLG/ EmotionFilms als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann rawEDIT KLG/ EmotionFilms für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

10.6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesen Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund ist dabei insbesondere die unterlassene Mitwirkungspflicht des Auftraggebers dergestalt, dass rawEDIT KLG/ EmotionFilms trotz angemessener Fristsetzung den Auftrag nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht erfüllen kann.

 

 

11.) Gewährleistung 

 

11.1.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von rawEDIT KLG/ EmotionFilms bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Falle müssen Mängelrügen spätestens 5 Werktage nach Veranstaltungsende oder Übergabe der vereinbarten Leistung bei rawEDIT KLG/ EmotionFilms zugegangen sein. Geschieht dies nicht, gilt die Leistung als mangelfrei und rawEDIT KLG/ EmotionFilms ist wie vereinbart zu vergüten.

 

11.2) Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich zunächst nur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem billigen Ermessen von rawEDIT KLG/ EmotionFilms. rawEDIT KLG/ EmotionFilms steht auch jederzeit die Ersatzlieferung offen.

 

11.3) Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels nicht erfolgreich waren. Dann gilt der Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen.

 

11.4) Schadensersatzansprüche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

 

 

12.) Haftung von rawEDIT KLG/ EmotionFilms

 

12.1.) rawEDIT KLG/ EmotionFilms haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder sie für die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen hat. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen ihrer Organe und Erfüllungsgehilfen. 

 

12.2.) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht

 

12.3.) rawEDIT KLG/ EmotionFilms verfügt über eine Betriebshaftpflicht- und Produkthaftungsversicherung. Soweit diese eintritt, gilt der Haftungsausschluss gem. Absatz 1 dieses Paragraphen mit der Maßgabe nicht, dass der Schadensersatzanspruch in jedem Einzelfall auf die maximale Deckungssumme ihrer Versicherung begrenzt ist.


12.4.) Jegliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung seitens rawEDIT KLG/ EmotionFilms ist auf den für rawEDIT KLG/ EmotionFilms vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

12.5.) Die Absätze 1 bis 4 dieses Paragraphen gelten entsprechend für deliktische Handlungen von   KLG/ EmotionFilms, deren Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

 

12.6.) Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal haftet rawEDIT KLG/ EmotionFilms nicht, sofern rawEDIT KLG/ EmotionFilms nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt oder fehlerhafte Anweisungen gegeben hat.

 

 

13.) Haftung des Auftraggebers 

 

13.1.)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Veranstaltung abzuschließen (insbesondere Veranstalterhaftpflicht) und auf Anforderung von rawEDIT KLG/ EmotionFilms eine Versicherungsbestätigung zu erteilen. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an rawEDIT KLG/ EmotionFilms ab. Privatveranstaltungen, z.B. Hochzeiten, Geburtstage etc. sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

13.2.) Für Umstände, die den Abbruch der Veranstaltung, z. B. durch randalierende Gäste, notwendig machen, haftet der Auftraggeber. Insbesondere wird er nicht von der Pflicht der Zahlung des vereinbarten Honorars frei. Für durch Gäste verursachte Schäden oder Verlust am persönlichen Eigentum von rawEDIT KLG/ EmotionFilms oder ihrer Subunternehmer, sowie Mitarbeitern, haftet der Auftraggeber. 

 

 

14.) Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel 

 

14.1.) Erfüllungsort ist am Sitz von rawEDIT KLG/ EmotionFilms.

14.2.) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit einem Auftraggeber ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von rawEDIT KLG/ EmotionFilms. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. rawEDIT KLG/ EmotionFilms ist jedoch jederzeit berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Geschäftssitz oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. 

 

14.3) Auf die Verträge von rawEDIT KLG/ EmotionFilms ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat oder die Leistung von rawEDIT KLG/ EmotionFilms im Ausland erbracht wird. 

 

14.4.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte. 

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